Scheidenpilz, medizinisch auch als vulvovaginale Candidose (VVC) oder Vaginalpilz bekannt, ist eine häufige Infektion, die durch Hefepilze der Gattung Candida verursacht wird. In den meisten Fällen ist Candida albicans der Erreger. Diese Pilze kommen natürlicherweise in kleinen Mengen in der Vagina vor, können sich aber unter bestimmten Bedingungen übermässig vermehren und eine Infektion verursachen.
Ursachen.
Scheidenpilz kann durch eine Vielzahl von Faktoren ausgelöst werden, die das Gleichgewicht der Vaginalflora stören. Dazu gehören:
Symptome.
Die Symptome eines Scheidenpilzes sind unangenehm, aber typischerweise harmlos. Zu den häufigsten Symptomen gehören:
Behandlung.
Scheidenpilz lässt sich in der Regel gut behandeln. Die gängigsten Methoden sind antimykotische Cremes und Vaginalzäpfchen.
Die Behandlung mit dem Wirkstoff Nystatin:
Der Wirkstoff Nystatin, mit dem NystaFem® den Scheidenpilz bekämpft, ist ein bewährtes und natürliches Mittel. Er greift den Pilz direkt an, indem er zentrale Funktionen seiner Zellwände zerstört. Der Pilz verliert dadurch die Kontrolle über seinen Stoffwechsel und stirbt ab. Gleichzeitig werden die nützlichen Bakterien der Vaginalflora, wie zum Beispiel Milchsäurebakterien, nicht beeinträchtigt. So kann sich das biologische Gleichgewicht in der Vagina schnell wieder erholen. NystaFem® kann aufgrund der lokalen Wirkung auch während der Schwangerschaft und Stillzeit verwendet werden. Ausserdem zeigen die Vaginalpilzerreger bisher keinen klinisch relevanten Gewöhnungseffekt an Nystatin.
Wann ist ein ärztlicher Besuch ratsam?
Sollten während der Anwendung von NystaFem® Combipack Symptome wie faulig riechender Fluor, irreguläre vaginale Blutungen, Unterleibsschmerzen, Fieber, Übelkeit, Rückenschmerzen oder Schulterschmerzen auftreten, so sollte ein Arzt bzw. eine Ärztin konsultiert werden.
In folgenden Situationen sollte vor einer Anwendung von NystaFem® Combipack ein Arzt bzw. eine Ärztin konsultiert werden:
Vorbeugung.
Um das Risiko einer Scheidenpilzinfektion zu minimieren, können folgende Massnahmen ergriffen werden:
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